↧
Von: john
Man soll nicht alles glauben, was im BBV steht, denn es gibt in Deutschland kein Unternehmensstrafrecht sondern ein Individualstrafrecht. Die Ermittlungen richten sich also nicht gegen „die Ewibo“...
View ArticleVon: Birgit
Der Bericht im BBV ist ein Witz. Musste kurz aufs Datum gucken (1.April)? Die Belegschaft der Ewibo ist so zufrieden, obwohl sich mehrere in der Vergangenheit öffentlich beschwert haben? „Trocken Brot“...
View Article